
Eine Übersicht über alle im Saarland eingeführten Feuerwehr-Dienstvorschriften finden Sie am Ende dieser Seite.
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1
Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung - AFKzV - des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner 18. Sitzung am 6. und 7. September 2006 in Bremen folgenden Beschluss gefasst:
Der AFKzV billigt den von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften vorgelegten Entwurf (Stand: Juli 2006) der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 "Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" mit der Maßgabe, die vom Leiter der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung des Bundesverbandes der Unfallkassen genannten Anmerkungen zu prüfen, und empfiehlt den Ländern, diese Dienstvorschrift einzuführen.
Diese Prüfungen sind abgeschlossen und haben zu einer Fassung März 2007 geführt. Die neue FwDV 1 beschreibt zusammenfassend die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Sie ersetzt die bisherige FwDV 1/1 "Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung" aus dem Jahre 1996 und die bisherige FwDV 1/2 "Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung" aus dem Jahre 1998.
Auf Grund des Erlasses betreffend Einführung bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) vom 20. Dezember 1973 (GMBL. Saar 1974 S. 82) ist die FwDV 1 somit im Saarland eingeführt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 03.04.2007 über die Einführung informiert.
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
Die Projektgruppe „Feuerwehr-Dienstvorschriften“ des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)“ hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, 2/1 "Rahmenvorschriften" (Stand: 1975) und 2/2 "Musterausbildungspläne" (Stand: 1979) überarbeitet und zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) zusammengefasst.
Der AFKzV hat in seiner 10. Sitzung am 19. und 20. Februar 2003 in Dresden diese Feuerwehr-Dienstvorschrift genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Auf Grund des Erlasses betreffend Einführung bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) vom 20. Dezember 1973 (GMBL. Saar 1974 S. 82) ist die FwDV 2 somit im Saarland eingeführt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 28.04.2004 über die Einführung informiert.
FwDV 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Die Projektgruppe "Feuerwehr-Dienstvorschriften" des Ausschusses "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)" des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 " Einheiten im Löscheinsatz" und die Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 "Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz" überarbeitet und zur neuen FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" zusammengefasst.
Der AFKzV hat in seiner 21. Sitzung am 20. und 21. Februar 2008 diese Feuerwehr-Dienstvirschrift genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Gemäß § 15 der Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung im Saarland (Amtsbl. S. 204) wird die FwDV - Einheiten im Lösch. und Hilfeleistungseinsatz - im Saarland eingeführt.
Feuerwehr-Dienstvorschrift 500
Einheiten im ABC-Einsatz
Die Projektgruppe „Feuerwehr-Dienstvorschriften“ des Ausschusses „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)“ hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften "Strahlenschutz“, 9/1 "Rahmenvorschriften" (Stand: 1992) und 9/2 "Einsatzgrundsätze" (Stand: 1986) sowie die Feuerwehr-Dienstvorschriften 14 "Gefährliche Stoffe und Güter" überarbeitet und zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) zusammengefasst.
Der AFKzV hat in seiner 12. Sitzung am 15. und 16. September 2003 in Harislee diese Feuerwehr-Dienstvorschrift genehmigt.
Auf Grund des Erlasses betreffend Einführung bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienst-vorschriften (FwDV) vom 20. Dezember 1973 (GMBL. Saar 1974 S. 82) ist die FwDV 500 somit im Saarland eingeführt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 27.09.2004 über die Einführung informiert.
ÜBERSICHT
Feuerwehr-Dienstvorschriften können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden (Stand: 15.12.2009):
Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (www.idf.nrw.de)
|
Nr. |
Bezeichnung |
Ausgabe |
Ansicht |
Ergänzung/ Erläuterungen |
| FwDV 1 |
Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz |
2007 |
hier |
|
| FwDV 2 |
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren |
2003 |
hier |
|
| FwDV 3 |
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz |
2008 |
hier |
hier |
| FwDV 7 |
Atemschutz |
2002 |
hier |
hier |
| FwDV 8 |
Tauchen |
2002 |
hier |
hier |
| FwDV 10 |
Die tragbaren Leitern |
1996 |
hier |
|
| FwDV 100 |
Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem |
1999 |
hier |
|
| FwDV 500 |
Einheiten im ABC-Einsatz |
2003 |
hier |
|